ESG-Ratingverordnung: BVI stimmt deutsch-französische Position ab
Unsere Anliegen zur ESG-Ratingverordnung haben wir in das gemeinsam mit dem GDV, dem französischen Fondsverband AFG und dem französischen Versicherungsverband France Assureurs abgestimmte Positionspapier eingebracht. Das Papier formuliert im Wesentlichen folgende Anliegen an die EU-Gesetzgeber:
- Das Angebot von ESG-Rohdaten und -Datenprodukten sollte in den Anwendungsbereich der EU-Verordnung fallen.
- Die Ausnahme für Finanzmarktteilnehmer aus dem Anwendungsbereich sollte sich auf die Bereitstellung interner Ratings im Konzern sowie im Rahmen von Pflichtveröffentlichungen erstrecken.
- Die Pflichten nach der EU-Verordnung sollten für die gesamte Unternehmensgruppe der ESG-Ratingagentur gelten, um Umgehungsmöglichkeiten zu verhindern.
- ESG-Ratingagenturen sollten verpflichtet sein, ihre Preislisten und Lizenzbedingungen zu veröffentlichen.
- Die Regeln für den Marktzugang der ESG-Ratingagenturen aus Drittstaaten müssen praktikabel sein, um das ESG-Ratingangebot für Finanzmarktteilnehmer in der EU nicht einzuschränken.